Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind die mündlichen Verhandlungen zum Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Hauptstadt-Airport BBI heute mit den Abschlussplädoyers zu Ende gegangen. Das Gericht hat bekannt gegeben, das Urteil am 16.03.06 um 11 Uhr zu verkünden. Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden. Es ist letztinstanzlich gültig. Gibt das Gericht grünes Licht, können die eigentlichen Bauarbeiten zum BBI beginnen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte seit dem 7. Februar über vier ausgewählte Musterklagen gegen die Ausbaugenehmigung verhandelt.
Erster Schwerpunkt der mündlichen Verhandlungen war die Planrechtfertigung (Bedarf, Kapazität, Dimensionierung) und Standortwahl (Landesplanung, Alternativenprüfung).
Als zweiter Schwerpunkt wurde das Lärmschutzkonzept inklusive Nachtflugbetrieb besonders intensiv diskutiert. Die brandenburgische Genehmigungsbehörde hat deswegen den Planfeststellungsbeschluss in Punkto Lärmschutz für sogenannte besondere Einrichtungen noch einmal deutlich verbessert. So wurden zum Beispiel Lärmgrenzwerte abgesenkt und in Kitas, Schulen und Altenheimen im Flughafenumfeld der Einbau von Schalldämmlüftern zugesichert.
Abschließend wurden Fragen zu Altlasten, Wasser- und Naturschutzrecht erörtert.
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