Zusätzliche Informationen
Ausführungsleistungen Hangarvorfeld und Rollbahnanschlüsse- GU XIX
Formular für die Erklärungen nach Ziffer III.2.1) Pkt.2
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Kennzettel für die Kennzeichnung der Teilnahmeanträge
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Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
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Tabellenköpfe für die Darstellung der Referenzen
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Bewerberfrage und Klarstellung 1
Bewerberfrage 1:
Mit Wirkung zum 01.März 2010 ist ein neues „Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes“ in Kraft getreten, das das bisherige WHG ablöst. Im neuen, derzeitig gültigen WHG gibt es die von Ihnen unter Ziffer III.2.3 Nr. 3.4.2 der Ausschreibungsveröffentlichung genannte „Fachbetriebsregelung nach § 19 l WHG“ nicht mehr. Wie soll bei den Bewerbungsunterlagen verfahren werden?
Klarstellung 1:
Wie zu Recht festgestellt wurde, hat das neue WHG nur Teile der Regelungen des alten WHG zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernommen. Mit dem Inkrafttreten des neuen WHG am 01.03.2010 entfiel u. a. auch der § 19l WHG alt.
Am 10. April 2010 trat nun eine bundesweit einheitliche Übergangsregelung „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)“ in Kraft (Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 14, Seite 377). Die neue Bundes-VAwS soll die Regelungslücke bis zum Inkrafttreten der VUmwS schließen.
Daher ändert die Vergabestelle den geforderten Nachweis der Fachbetriebseignung nach Ziffer III.2.3 Nr. 3.4.2 der Bekanntmachung wie folgt (Änderungen sind fett unterlegt):
Die Kunststoffdichtungsbahnen zur Abdichtung der zentralen/dezentralen Bodenfilter dürfen nur durch Fachbetriebe nach altem § 19l WHG verlegt werden. Eine noch aktuelle Fachbetriebszulassung nach altem § 19 l Absatz 2 WHG für die Verlegung von Kunststoffdichtungsbahnen ist vorzulegen.
oder
Die Fachbetriebseignung ist entsprechend der derzeitigen Übergangsregelung der Bundes-VAwS (Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 14, Seite 377) nach § 3 Abs. (2) wie folgt nachzuweisen:
„ (2) Ein Fachbetrieb in Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist, wer
1. über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach § 62 Absatz 2 des Wasserhaushaltgesetzes gewährleistet wird, und
2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährliche Überprüfung einschließt.“
Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. (2) Nr. 1 sind durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachzuweisen. Die Voraussetzungen nach Nr. 2 sind durch Vorlage entsprechender Dokumente in Kopie nachzuweisen. Akzeptiert wird auch die Vorlage einer Absichtserklärung der baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft, dass für den Auftragsfall die gutachterliche Begleitung für den Auftragnehmer erfolgt.
Die vorgenannten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Klarstellung 2 der Vergabestelle
Klarstellung 2:
Die Vergabestelle nimmt Änderungen am Bekanntmachungstext in den folgenden vier Ziffern vor, deren Veröffentlichung beim EU-Amtsblatt und im Deutschen Ausschreibungsblatt in Form einer Berichtigung veranlasst wurde.
• Ziffer II.2.1) Gesamtmenge bzw. –umfang
• Ziffer III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit; Punkt 3.4.2
• Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme
• Ziffer VI.3 Sonstige Informationen
Zu Ziffer II.2.1) Gesamtmenge bzw. –umfang
Anstatt:
Flugbetriebsflächen
- 150.000 m3 Erdarbeiten, Ober- und Mineralboden
- 56.000 m2 Flugbetriebsflächen in Betonbauweise, vollgebundener Oberbau, Dicke der Betondecke ca. 40 cm, stehende Schalung
…
Oberflächenentwässerung
- 2.500 m Freispiegelkanal bis DN 2.000
- 30 Schachtbauwerke bis DN 1.500
- 2 Sandfangschächte
…
Abriss/Rückbau
- 5.000 m² Rückbau Nebenflächen (Asphalt bzw. Pflasterung)
Muss es heißen:
Flugbetriebsflächen
- 100.000 m3 Erdarbeiten, Ober- und Mineralboden
- 70.000 m2 Flugbetriebsflächen in Betonbauweise, vollgebundener Oberbau, Dicke der Betondecke ca. 40 cm, stehende Schalung
…
Oberflächenentwässerung
- 1.800 m Freispiegelkanal bis DN 2.000
- 25 Schachtbauwerke bis DN 1.500
- 1 Sandfangschacht
…
Abriss/Rückbau
- 1.500 m² Rückbau Nebenflächen (Asphalt bzw. Pflasterung)
Zu Ziffer III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit; Punkt 3.4.2
siehe Klarstellung 1
Zu Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme
Anstatt: 30.11.2010, 10.00 Uhr
Muss es heißen: 08.12.2010, 10.00 Uhr
Zu Ziffer VI.3 Sonstige Informationen
Anstatt:
Bewerberanfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen ausschließlich bis zum 19.11.2010, 12:00 Uhr ausschließlich an die E-Mail-Adresse gemäß Punkt I.1 GUXIX@berlin-airport.de gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet.
Muss es heißen:
Bewerberanfragen zum Inhalt der Veröffentlichung dürfen bis zum 01.12.2010, 12:00 Uhr ausschließlich an die E-Mail-Adresse gemäß Punkt I.1 GUXIX@berlin-airport.de gestellt werden. Später eingehende Anfragen werden nicht mehr bearbeitet.
Bewerberfrage und Klarstellung 3
Bewerberfrage:
In der Bekanntmachung teilen Sie mit, dass ca. 70.000 qm Flugbetriebsflächen in Betonbauweise (vollgebundener Oberbau, Dicke der Betondecke ca. 40cm, stehende Schalung) hergestellt werden sollen. In bereits ausgeführten Baulosen wurde der Deckenbeton durch BBI bauseits gestellt.
Ist das hier auch geplant oder soll der Deckenbeton für die Flugbetriebsflächen durch den AN hergestellt und geliefert werden?
Klarstellung 3:
Der Deckenbeton ist vom AN herzustellen. Der AG behält sich vor, mit Übersendung der Angebotsaufforderung an die ausgewählten Bieter festzulegen, ob und inwieweit die Lieferung des für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Asphalt- und Zementbetons zum Leistungsumfang des AN gehört. Der AG behält sich insoweit auch vor, den direkten Bezug bei der zentralen Beton- und Asphaltversorgung (Konzessionsmodell) zu verlangen oder aber Betonmengen unentgeltlich beizustellen (Beistellungsmodell). Im Übrigen verweisen wir auf den Bekanntmachungstext Ziffer VI.3.